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Gerhard Hole

BOKraft Kommentar

Betrieb von Omnibus-, Obus-, Taxi- und Mietwagenunternehmen

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Omnibus-, Taxi- und Mietwagenunternehmer müssen die Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) befolgen. Das Buch "BOKraft Kommentar" liefert Antworten auf alle Fragen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr entstehen.

In der 26. Auflage wurde die neuere Rechtsprechung zur BOKraft zeitnah eingearbeitet und kommentiert, insbesondere zu:

Insbesondere für Omnibusunternehmen:

  • § 8 Verhalten im Fahrdienst
  • § 13 Beförderung von Personen
  • § 14 Verhalten der Fahrgäste
  • § 15 Beförderung von Sachen


Insbesondere für Taxi- und Mietwagenunternehmen:

  • § 25 im Hinblick auf die Gurtanlegepflicht von Taxi- und Mietwagenfahrern, nach Aufhebung der Befreiungsvorschrift in § 21 a Abs. 1 Satz 2 Nr. StVO
  • § 28 Fahrpreisanzeiger und § 30 Wegstreckenzähler im Hinblick auf neue eichrechtliche Vorschriften

Die neue Auflage berücksichtigt darüber hinaus u. a. die Einführung in das Personenbeförderungsgesetz, das Personenbeförderungsgesetz, die Fahrpersonalverordnung, die Fahrerlaubnisverordnung sowie die Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung.

Softcover, DIN A5
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Produktdetails

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Einband Softcover, DIN A5
Seitenzahl 398 Seiten
Auflage 26. Auflage 2016
Bestell-Nr. 24015

Staffelpreise

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ab 5 Stück 27,50 € | 29,43 €
ab 10 Stück 27,00 € | 28,89 €
ab 25 Stück 23,00 € | 24,61 €

Autor

Gerhard Hole

Dr. Gerhard Hole, Ministerialrat a.D. und aktiver Sportler, juristisches Studium an den Universitäten Tübingen und Bonn, Gerichtsreferendar in den Ländern Baden-Württemberg und Berlin und Tätigkeit als Rechtsanwalt. Von 1965-1967 im Verwaltungs-, Rechts- und Verkehrsdienst der Deutschen Bundesbahn. Von 1968-1997 im Bundesverkehrsministerium zunächst Referent in den Bereichen des nationalen und internationalen Straßenpersonenverkehrs, danach Leiter des Referats "Gefährliche Transportgüter".

Gerhard Hole

Dr. Gerhard Hole, Ministerialrat a.D. und aktiver Sportler, juristisches Studium an den Universitäten Tübingen und Bonn, Gerichtsreferendar in den Ländern Baden-Württemberg und Berlin und Tätigkeit als Rechtsanwalt. Von 1965-1967 im Verwaltungs-, Rechts- und Verkehrsdienst der Deutschen Bundesbahn. Von 1968-1997 im Bundesverkehrsministerium zunächst Referent in den Bereichen des nationalen und internationalen Straßenpersonenverkehrs, danach Leiter des Referats "Gefährliche Transportgüter".