Die Reparaturkostenübernahmebestätigung berücksichtigt das aktuelle BGH-Urteil vom 21.06.2016 und enthält die vom ZDK neu gefasste, unverbindlich empfohlene Abtretungserklärung, die nur im Haftpflichtschadenfall zu verwenden ist. Im Kaskofall verwenden Sie bitte die Zahlungsanweisung, die das Formular ebenfalls enthält.
Die Reparaturkostenübernahmebestätigung integriert die Kostenübernahmebestätigung der Versicherung und die Abtretungserklärung. Dies bedeutet für die Werkstatt mehr Komfort und eine effektivere Forderungssicherung verbunden mit der Möglichkeit, einfacher und schneller als bisher im Streitfall selbst gegen die Versicherung vorzugehen.
Es gibt ein Original und zwei Durchschläge für Versicherung, Kunde und Werkstatt. Das Original ist für die Versicherung und kann für eine zügige Freigabe der Reparatur auch gefaxt werden.
Firmeneindruck ist möglich: 089/20 30 43- 16 00