NEU wegen § 29:
Durch die weitreichende Überarbeitung der StVZO-Vorschriften rund um die Hauptuntersuchung ergeben sich auch Änderungen bei den Prüfbüchern. Neben etlichen kleineren Änderungen in allen Prüfbüchern entfällt vor allem die Abgasuntersuchung als gesonderter Punkt. (Stand 1. Juli 2012)
Wir produzieren die Prüfbücher mit dem neuen Stand und in strapazierfähiger Qualität.
Das Prüfbuch muss von der Erstzulassung an über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeuges geführt werden. In ihm wird die Durchführung der Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen dokumentiert. In ihm können die jeweiligen Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen über einen Zeitraum von 20 Jahren dokumentiert werden.
In die praktische Klarsicht-Tasche in der Mitte des Prüfbuches können die Nachweise durchgeführter HU/SP gesteckt werden. Diese Dokumente müssen mindestens bis zur entsprechenden nächsten Untersuchung/Prüfung aufbewahrt werden.
Das Prüfbuch muss bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs vom Halter aufbewahrt werden. Deswegen ist das Buch mit einem besonders robusten und strapazierfähigen Einband ausgestattet.